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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des

Gasthaus Gonnermann
Unterdorf 11
36205 Sontra

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der Firma Gasthaus Gonnermann mit ihren Vertragspartnern (Veranstaltern). Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen Gasthaus Gonnermann und dem Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, das Restaurant, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per Email, per Fax, telefonisch oder persönlich sein.

Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird das Gasthaus Gonnermann durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.

Das Gasthaus Gonnermann verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat.

Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.


Veranstalltungen die nach 0 Uhr Nachts andauern, wird ein Nachtzuschlag von 30,-€ pro Stunde, ab 2 Uhr 50,-€ pro Stunde in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen

Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote, die sich auf das Restaurant beziehen verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Papierversendete Rechnungen werden mit 1,-€ Porto berechnet. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung an, das Gasthaus Gonnermann ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Das Gasthaus Gonnermann ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.

Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Gasthaus Gonnermann aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann Gasthaus Gonnermann vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch Gasthaus Gonnermann hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Gasthaus Gonnermann berechtigt den vereinbarten Betrag im Saalmietvertrag aber mindestens 500,-€ für den Saal oder 200,-€ für einen Nebenraum in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Gasthaus Gonnermann berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis bzw. zu erwartenden Umsatzes (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

Änderungen der Teilnehmerzahl oder VA-Zeit

Der Veranstalter ist verpflichtet, Gasthaus Gonnermann die Anzahl der Teilnehmer 10 Tage und die garantierte Anzahl der Teilnehmer an der Veranstaltung spätestens 3 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Bei allen späteren Veränderungen ist das Gasthaus Gonnermann berechtigt die zuletzt mitgeteilte Personenzahl zu berechnen.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.

Hotelzimmer

Wie auch im gesamten Haus sind auch unser Hotelzimmer Nichtraucherzimmer, sollte trotzdem in einem Zimmer geraucht werden, berechnen wir 150,-€ Reinigungskosten.
Stornierungen der Hotelzimmer sind bis 10 Tage vor Anreise kostenlos, bis ein Tag vor Anreise ist das Gasthaus Gonnermann berechtigt 30% zu berechnen und ab dem Zeitpunkt 80%.

Specielle Anforderungen an Hotelrechnungen die vom  Standard abweichen, sind vom Auftraggeber zu organisieren.

Technische Einrichtungen

Der Veranstalter stellt Gasthaus Gonnermann bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 2 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist Gasthaus Gonnermann berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an Gasthaus Gonnermann Gasthaus Gonnermann zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen Einrichtungen zur Verfügung, ist Gasthaus Gonnermann berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall 70 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Veranstalter stellt Gasthaus Gonnermann von Ansprüchen Dritter frei insoweit Gasthaus Gonnermann nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Veranstalter ist verpflichtet Gasthaus Gonnermann schriftlich auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.

Verlust oder Beschädigung

Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Sachen trägt der Veranstalter selbst Sorge. Verlust oder Schäden die von Gasthaus Gonnermann verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber Gasthaus Gonnermann nicht. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter Gasthaus Gonnermann bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist Gasthaus Gonnermann berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens Gasthaus Gonnermann eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal € 50,00 zuzüglich der Gebühren.

Nichtidentität zwischen Veranstalter und Auftraggeber

Alleiniger Vertragspartner von Gasthaus Gonnermann ist der Veranstalter. Gasthaus Gonnermann trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. Gasthaus Gonnermann ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist Gasthaus Gonnermann berechtigt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Tischreservierungen

Tischreservierungen bis 10 Personen können bis einen Tag vorher kostenlos storniert werden.
Ab 11 Personen und ab 1 Person an Feiertagen wie Weihnachten, Silvester, Ostern, Pfingsten und Muttertag, sind Stornierungen bis eine Woche vor Termin möglich.
Bei Tischreservierung die nicht wahrgenommen werden oder nach der Stornierungsfrist abgesagt werden, oder nur unvollständig belegt werden, behält sich das Gasthaus Gonnermann frei bis zu 10,-€ pro Person zu berechnen.


Sonderstornierungen von Veranstaltungen, Tischreservierung und Hotelzimmern


Stornierungen aus Besonderen Anlass, zum Beispiel Corona, sind nur Kostenlos, wenn die Reservierung durch ein Verbot der Behörden nicht wahrgenommen werden kann.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von Gasthaus Gonnermann. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Gasthaus Gonnermann. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung.